An Wiederverkäufer: Diese Hinweise und Lizenzbedingungen müssen an die Käufer weitergegeben werden, um Lizenzverstöße durch den Wiederverkäufer und den Käufer zu vermeiden.
1. Urheberrechtsvermerke
Name
Copyright
Eigentümer oder Lizenz
Open Communication Wizard
Copyright © 2006-2012
Siemens AG, all rights reserved
2. Siemens Lizenzbedingungen zur unentgeltliche Überlassung von Software
2. 1. Gegenstand
Siemens überlässt dem Kunden unentgeltlich folgende Software:
2. 2. Rechte
Der Kunde erhält das nicht-ausschließliche, übertragbare aber nicht-unterlizenzierbare Recht, die oben genannte Software zu nutzen. Jede Vervielfältigung der Software ist untersagt, es sei denn sie erfolgt ausschließlich zu Datensicherungszwecken oder im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Software.
Der Kunde darf die Software weder ändern noch zurückentwickeln oder übersetzen, noch darf er Teile herauslösen, soweit dies nicht nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zwingend erlaubt ist. Der Kunde wird Dritte, denen er die Software überlässt, entsprechend verpflichten.
2. 3. Haftung für Rechts- und Sachmängel
Sofern Informationen, Software oder Dokumentation unentgeltlich überlassen werden, ist eine Haftung für Sach- und Rechtsmängel der Informationen, Software und Dokumentation, insbesondere für deren Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutz- und Urheberrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit - außer bei Vorsatz oder Arglist - ausgeschlossen.
2. 4. Sonstige Haftung
Im Übrigen ist jegliche Haftung von Siemens ausgeschlossen, soweit nicht z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
2. 5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vom 11.4.1980. Gerichtsstand ist Erlangen (Germany).
Buziol_1969